LEISTUNGEN

Schadengutachten

Das Schadengutachten ist der Klassiker bei Schäden an Kraftfahrzeugen. Es beschreibt und beziffert detailliert, den an Ihrem Fahrzeug entstandenen Schaden. Weiterhin dient das Gutachten zur Sachverhaltsklärung und Beweissicherung.

Es ist unerlässlich, um Ihre Ansprüche gegenüber dem Schädiger durchzusetzen - und bildet damit die Grundlage zur Schadenregulierung. Alle von uns erstellten Gutachten sind weisungsfrei sowie neutral erstellt und damit verkehrsfähig und prozesstauglich.

Wertgutachten

Das Produkt Wertgutachten ist vielfältig. Grundsätzlich gilt: Ein professionell erstelltes Wertgutachten schafft für Ihr Kraftfahrzeug zahlenbasierte Klarheit über den aktuellen Zustand und den aktuellen Wert.

Für Gebrauchtfahrzeuge (An – und Verkauf) wird in aller Regel der Marktwert und / oder der Händlereinkaufs – bzw. Verkaufspreis ermittelt. Im Leasingbereich ist ein Gutachten häufig erforderlich, um den aktuellen Ist – Zustand mit dem vereinbarten Rücknahmezustand des Leasinggebers abzugleichen. Für Young – und Oldtimer wird der aktuelle Fahrzeugwert ermittelt und eine Zustandsnote zur Versicherungseinstufung vergeben. Eine Restwertermittlung wird in aller Regel für stark bzw. stärker beschädigte Kraftfahrzeuge durchgeführt.

Sondergutachten (techn. Gutachten)

Natürlich entsteht nicht jeder Schaden an einem Kraftfahrzeug durch einen Unfall.

Ein Sondergutachten wird oftmals benötigt, wenn es um einen technischen Defekt an Bauteilen geht und die Schadenursache sowie eventuelle Zusammenhänge beurteilt werden sollen. Auch Streitigkeiten über Mängel nach einer Kraftfahrzeugreparatur oder dem Kauf eines gebrauchten Kraftfahrzeuges, zählen hier zu den Klassikern.

Grundsätzlich lohnt sich diese Gutachtenart immer bei einem Rechtsstreit und trägt zur Klärung des Sachverhalts bei.

F.A.Q.

einige Antworten auf häufig wiederkehrende Fragen

Immer dann, wenn entsprechender Sachverstand gefragt ist. Zum Beispiel zur Schaden – und Wertfeststellung bei Kfz – Beschädigungen, – zur Beweissicherung bei einem strittigen Unfallhergang, – zur Fahrzeugbewertung, – zur Unfallrekonstruktion.

Lediglich durch das Gutachten eines Kfz – Sachverständigen können Sie den vollumfänglich entstandenen Schaden geltend machen. Das Gutachten hat vor Gericht bestand und enthält auch die vom Kfz – Sachverständigen ermittelte und festgelegte Wertminderung.

Bei einem unverschuldeten Schadenereignis trägt grundsätzlich der Schädiger bzw. seine Haftpflichtversicherung auch die Kosten für den Kfz – Sachverständigen / sein Gutachten. Ein Gutachten zählt nach ständiger BGH-Rechtsprechung zum Schaden, der dem Geschädigten zu ersetzen ist.

Bei einem Kaskoschaden informieren Sie bitte Ihren Versicherer. In aller Regel schickt die Versicherung einen eigenen Sachverständigen.

Ein Bagatellschaden ist beispielsweise ein Schaden an der äußeren Karosserie eines Kraftfahrzeuges, meistens sind es leichte Verformungen oder Kratzer. Nach unserem Kenntnisstand ist ein Bagatellschaden ein Schaden, bei dem ein technischer Laie zweifelsfrei erkennen kann, dass keinerlei weitere oder gar tiefergehende Beschädigungen vorhanden sind. Im Bezug auf die Schadenhöhe liegt nach aktueller Rechtsprechung die Bagatellschadengrenze bei etwa 800,00 Euro.

Nach oben scrollen
WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner